DGNB Vorzertifikat in Gold

Die DIBAG Industriebau AG hat sich dazu entschlossen, das Quartier Bogenhausen Süd als erstes Stadtquartier in München durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifizieren zu lassen. Hierfür wird das DGNB Gold Zertifikat angestrebt. In dem Projekt wurden bewährte Nachhaltigkeitskriterien wie bspw. ökonomische, soziokulturelle, ökologische und technische Qualität sowie Prozessqualität der DGNB berücksichtigt und abschließend bewertet. Im Oktober 2019 hat die DIBAG Industriebau AG bereits das Vorzertifikat DGNB Gold erhalten.

Bebauungsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Bebauungsplanverfahren hat mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB am 5. März 2018 begonnen. Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren enden am 5. April 2018. Im April/Mai 2019 fand die zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB statt. Die Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 erfolgen. Im Rahmen dieser können erneut alle Bürger ihre Anregungen zu dem vorliegenden Bebauungsplan vorbringen. Die Bürger können sich über das Planverfahren direkt im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt München informieren und ihre Anregungen dort persönlich niederschreiben oder schriftlich einreichen. Zeit und Ort des Beteiligungsverfahrens werden durch die Landeshauptstadt München bekannt gegeben.

 

Zu den weiteren Schritten im Bebauungsplanverfahren finden Sie einen idealen Verfahrensablauf unter dem Punkt „News -> Zeitplan“.


Rahmenplan

Der auf dem 1. Preis entwickelte Rahmenplan wurde mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt sowie durch die Ausloberin, die DIBAG Industriebau AG hinsichtlich der konkreten Realisierung von Bauvorhaben überprüft.

 

Der Rahmenplan ist Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren.


1. Preis

Florian Krieger Architektur und Städtebau, Darmstadt
Faktorgrün Landschaftsarchitekten, Freiburg

 

Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurde ein 1. Preis vergeben an das Büro von Florian Krieger Architektur und Städtebau. Der hier abgebildete städtebauliche Lageplan dient als Grundlage für die weitere Gebietsentwicklung. Im Preisgerichtsprotokoll ist festgehalten, dass der Preisträger aufgefordert wird, einen städtebaulichen Rahmenplan für das Gebiet zu entwickeln.


Strukturkonzept

Ergebnis der Voruntersuchung mit Flächendiposition

Das beiliegende Strukturkonzept ist Teil des Aufstellungs- und Eckdatenbeschlusses der Landeshauptstadt München und zeigt die grundsätzliche Flächennutzung mit einer Grünfläche auf der Südseite des Areals sowie einer Kerngebietsnutzung im Westen und einer möglichen Wohnnutzung im nördlichen und östlichen Grundstücksteil.

 

Auf der Grundlage des Strukturkonzeptes ist das Wettbewerbsverfahren durchgeführt worden.

 


Baurecht

Planungsrechtliche Grundlagen

Das Wettbewerbsgebiet ist im geltenden Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung überwiegend als Gewerbegebiet (GE) und entlang der Autobahn als Allgemeine Grünfläche sowie als Sonstige Grünfläche dargestellt.
Die Darstellung des Gewerbegebietes setzt sich weiter Richtung Osten fort, nördlich der Eggenfeldener Straße befinden sich ein Allgemeines Wohngebiet, eine Kleingartenanlage und eine Sportfläche. Im Westen grenzt die Hultschiner-, im Norden die Eggenfeldener Straße an. Diese Straßen sind als Örtliche Hauptverkehrsstraßen, die auch dem Durchgangsverkehr dienen, dargestellt. Südlich verläuft die BAB 94 (Töginger Straße), die als Überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt ist. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der weiteren Planung angepasst.

 

 

Bestehendes Baurecht

Bei dem mittleren und westlichen Bereich des Wettbewerbsgebietes handelt es sich planungsrechtlich um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Lediglich im Osten besteht ein nach § 34 BauGB zu beurteilender Bereich. Ein Teilbereich im Westen des Wettbewerbsgebiets liegt im Umgriff des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1045 „Töginger / Hultschiner Straße“, der die Grundstücke (Flst. Nrn. 493 und 495) als öffentliche Grünfläche festsetzt. Für das Wettbewerbsgebiet soll auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ein Bebauungsplan mit Grünordnung aufgestellt werden.